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Handschellen auf einem Tisch.

Ihr Anwalt in Nürnberg für Strafrecht

Strafrecht Nürnberg - Effektive Strafverteidigung durch Ihre Anwaltskanzlei

Ein strafrechtlicher Vorwurf belastet den Betroffenen sehr. Deshalb gilt: Schnell handeln! Je früher Sie einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren, desto besser stehen die Erfolgschancen im Strafverfahren.

Sie sind Beschuldigter im Ermittlungsverfahren? Sie haben eine Anklageschrift, eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten? Sie sind verhaftet worden? Ihre Wohnung wurde durchsucht? Als Ihre Rechtsanwältin setze ich mich für Sie ein. Mit vollen Einsatz berate und verteidige ich Sie im Strafrecht in Nürnberg und bundesweit.

In jeder Lage des Strafverfahrens hat der Beschuldigte das Recht auf einen Verteidiger. Als Anwältin beantrage ich für Sie Akteneinsicht. Erst ein umfangreiches Aktenstudium ermöglicht, eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Dadurch erreicht die Verteidigung „Waffengleichheit“ mit den Strafverfolgungsbehörden. Polizei und Staatsanwaltschaft haben durch ihre Ermittlungen einen Wissensvorsprung: Diesen gilt es auszugleichen. Eine goldene Regel der Verteidigung lautet: Keine Aussage ohne Aktenkenntnis und genaue Vorbereitung.

Immer da, wo Sie meine Unterstützung benötigen: Ich verteidige Sie in Nürnberg sowie bundesweit. In den ausgewählten Gebieten des Strafrechts stehe ich Ihnen zur Seite:

Anwalt Strafrecht Nürnberg

Der erste Kontakt läuft oft über die Polizei mittels Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Viele Betroffene möchten gegenüber der Polizei „die Sache richtigstellen“. Das heißt: Sie machen ohne Anwalt und Aktenkenntnis eine Aussage. Ein gefährliches Vorgehen: Die Gefahr, sich weiter zu belasten, ist groß. Schließlich sitzen dem Beschuldigten Profis gegenüber. Die Vernehmungsbeamten wissen, welche Fragen sie stellen müssen.

Wichtig: Ein Beschuldigter hat keine Pflicht, der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung zu folgen. Er darf die Ladung ignorieren und der Befragung fern bleiben. Das ist auch ratsam. Immer gilt bei Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden: Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch! Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt in Nürnberg für Strafrecht!

Anwalt in Nürnberg für Strafrecht: Anwaltskanzlei Katharina Kaak.

Rechtsanwältin
Katharina Kaak

0911 - 410 247 51
0173 - 719 10 16

Sexualstrafrecht

  • Vergewaltigung
  • Sexuelle Nötigung
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
  • Zuhälterei
  • Exhibitionistische Handlungen
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
  • Sexuelle Belästigung
  • Stalking/Nachstellung
  • Etc.

Allgemeines Strafrecht

  • Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Betrug
  • Raub
  • Räuberische Erpressung
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Urkundenfälschung
  • Etc.

Betäubungsmittelstrafrecht

  • Straftatbestände im BtMG
  • Handeltreiben, Einfuhr, Anbau, Besitz
  • Nicht geringe Menge
  • Drogenbestellung im Darknet
  • Kronzeugenregelung
  • Therapie statt Strafe
  • Führerscheinmaßnahmen
  • Etc.

Tötungsdelikte

  • Mord
  • Totschlag
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • fahrlässige Tötung
  • Versucht
  • Etc.

Verkehrsstrafrecht

  • Nötigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Etc.

Jugendstrafrecht

  • Jugendliche
  • Heranwachsende
  • Straftatbestände
  • Erziehungsmaßregeln
  • Zuchtmittel
  • Jugendstrafe
  • Einstellung
  • Etc.
Interieur Strafrecht Kanzlei Katharina Kaak Nürnberg

Notfall im Strafrecht in Nürnberg?

Rechtsanwalt für Vorladung, Durchsuchung, Haftbefehl Nürnberg

Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden sind immer belastend und können zu überstürzten Reaktionen führen. Das gilt es zu vermeiden.

Der erste Rat der Anwaltskanzlei Katharina Kaak ist die KAT-Formel:
Kein Wort, Anwältin anrufen, tief durchatmen.

Das heißt: Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Schweigen Sie umfassend auf jegliche Fragen zur Sache. Denn was einmal in den Akten steht, lässt sich später schwer aus der Welt schaffen. Konsultieren Sie einen Strafverteidiger. Bewahren Sie Ruhe. Keinesfalls sollten Sie sich aggressiv oder beleidigend verhalten. Dies gäbe den Strafverfolgungsbehörden weitere Angriffsfläche.

Schnelle Hilfe bei einem Notfall im Strafrecht finden Sie in der Anwaltskanzlei Katharina Kaak. Eine kurzfristige Terminvergabe ist möglich. 

  • Vorladung
  • Anklageschrift
  • Durchsuchung
  • Festnahme
  • U-Haft
Anwalt Strafrecht Nürnberg Katharina Kaak

Rechtsanwältin
Katharina Kaak

0911 - 410 247 51
0173 - 719 10 16

Vorladung

Lädt die Polizei Sie zur Beschuldigtenvernehmung, müssen Sie dem nicht Folge leisten. Aber: Sie sollten Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen. Die Erfolgschancen in einem Strafverfahren sind am größten, je früher sich ein kompetenter Rechtsbeistand für Sie einsetzt. Als Ihre Rechtsanwältin kann ich für Sie polizeiliche Vernehmungstermine absagen und Akteneinsicht beantragen. Die Akteneinsicht ist die wichtigste Grundlage für eine effektive Verteidigung. So ist sichergestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden keinen Informationsvorsprung haben.

Anders sieht es bei Vorladungen von Staatsanwaltschaft und Gericht aus: Hier müssen Sie erscheinen. Eine Aussagepflicht besteht jedoch nicht. Wie im gesamten Strafverfahren gilt: Keiner muss sich selbst belasten. Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen und darf nicht dazu gezwungen werden, an seiner eigenen Überführung aktiv mitzuwirken.

Ohne einen Verteidiger zu einer Vernehmung oder Erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu erscheinen, ist nicht ratsam. Ihnen stehen geschulte Beamte gegenüber, die versuchen werden, durch vermeintlich harmlose Gespräche an Informationen zu kommen.

Anklageschrift

Die Anklageschrift markiert das Ende des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft sieht dann einen hinreichenden Tatverdacht: Sie hält eine Verurteilung in einer späteren Hauptverhandlung für wahrscheinlich. Mit Erhebung der öffentlichen Klage beginnt das Zwischenverfahren bei Gericht. Erhalten Sie eine Anklageschrift, sollten Sie keine Zeit verlieren, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Als Ihre Rechtsanwältin kann ich Akteneinsicht beantragen und gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Auch kann ich Beweisanträge stellen oder Schutzschriften einreichen, um auf eine Nichteröffnung des Hauptverfahrens hinzuwirken.

Durchsuchung

Eine Durchsuchung trifft den Betroffenen immer unerwartet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht anrufen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss oder eine Kopie aushändigen – diese Daten können Sie bereits Ihrem Strafverteidiger am Telefon übermitteln. Als Ihre Rechtsanwältin kann ich Sie zunächst telefonisch unterstützen und mit den Beamten kommunizieren. Zum anderen stehe ich Ihnen persönlich vor Ort zur Seite, um die Durchsuchung zu überwachen. Dabei stelle ich sicher, dass Sie keine Fragen der Beamten zur Sache beantworten. Auch hier gilt: Schweigen ist Gold!

Eine Durchsuchung kann nicht verhindert werden: Es besteht eine Duldungspflicht. Deshalb dürfen Sie nicht versuchen, die Durchsuchung gewaltsam zu unterbinden. Allerdings werden die Beamten in der Regel auf Ihre Bitte hin kurze Zeit mit der Durchsuchung warten, wenn ein zeitnahes Erscheinen des Verteidigers angekündigt wurde.

Auf keinen Fall dürfen Sie Beweismittel vernichten oder verstecken. Dies könnte als Verdunklungsgefahr gewertet werden - ein Haftgrund für die Untersuchungshaft.

Obwohl eine Duldungspflicht besteht, müssen Sie die Beamten selbstverständlich nicht aktiv bei der Suche unterstützen. Allerdings kann es vorteilhaft sein, Beweismittel freiwillig zu übergeben. So verhindern Sie, dass die Beamte Zufallsfunde entdecken, die weitere strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wichtig ist, der Durchsuchung dennoch fürs Protokoll ausdrücklich zu widersprechen. Das Dursuchungsprotokoll müssen Sie nicht unterschreiben – Sie können nicht dazu gezwungen werden.

Festnahme

Auch eine Festnahme trifft den Beschuldigten plötzlich. Sie erfolgt aufgrund eines Haftbefehls oder vorläufig. Bei einer vorläufigen Festnahme muss der Beschuldigte spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden. Lassen Sie sich keinesfalls zu unüberlegten oder aggressiven Handlungen hinreißen. Dies könnte weitere Ermittlungen nach sich ziehen, etwa wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch: Schweigen Sie und rufen Sie einen Anwalt für Strafrecht an.

U-Haft

Die Vollstreckung der Untersuchungshaft ist eine einschneidende und äußerst belastende Maßnahme für den Betroffenen und seine Angehörigen. Eine U-Haft darf nur aufgrund eines richterlichen Haftbefehls angeordnet werden. Voraussetzungen sind ein dringender Tatverdacht, ein Haftgrund sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Der Beschuldigte in Untersuchungshaft hat Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Er darf seinen Pflichtverteidiger frei wählen – machen Sie von diesem Recht Gebrauch und suchen Sie sich die Anwältin Ihres Vertrauens aus.

Als Ihre Rechtsanwältin entwickle ich gemeinsam mit Ihnen nach Akteneinsicht die Verteidigungsstrategie. Die weiteren Möglichkeiten der Haftprüfung und der Haftbeschwerde werden erörtert. Hier gilt es, die genauen Vor- und Nachteile abzuwägen, um keine Erfolgschancen im weiteren Strafverfahren zu verbauen.

In der Untersuchungshaft ist es für den Beschuldigten nicht so einfach wie auf freiem Fuß, sich einen geeigneten Rechtsanwalt zu suchen. Hier können ihn Familie und Freunde unterstützen, indem sie eine Verteidigerin beauftragen.

Kontaktieren Sie mich gerne.

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