24-h-Notfallnummer:
0173 – 719 10 16
bei Festnahme oder Durchsuchung
24-h-Notfallnummer: 0173 – 719 10 16
bei Festnahme oder Durchsuchung
Als Ihre Rechtsanwältin für allgemeines Strafrecht setze ich mich für Sie in Nürnberg sowie bundesweit ein. Das allgemeine Strafrecht umfasst die Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind. In der Praxis kommen diese Straftaten häufig vor.
Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht können sehr komplex sein. Der Beschuldigte muss sich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht behaupten. Ohne Strafverteidiger ist der Beschuldigte alleine. So haben die Strafverfolgungsbehörden einen enormen Wissensvorsprung. Die Gefahr, sich weiter zu belasten, ist groß.
Deshalb gilt bei einem strafrechtlichen Vorwurf: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht. Als Ihre Rechtsanwältin nehme ich Akteneinsicht und arbeite gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie aus. Je früher Sie mich einschalten, desto größer stehen Ihre Erfolgschancen im Strafverfahren.
Wichtig im Umgang mit der Polizei: Lassen Sie sich nicht verwickeln! Der Beschuldigte hat keine Pflicht, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Er darf die Vorladung der Polizei ignorieren. Die Beamten tarnen ihren Versuch, an Informationen zu kommen, oft als harmloses Gespräch. Übertragen Sie mir das Mandat, läuft die Kommunikation mit den Behörden ausschließlich über mich.
Verteidigung im allgemeinen Strafrecht:
Kontakt