info@strafverteidigung-kaak.de

24-h-Notfallnummer:

0173 – 719 10 16
bei Festnahme oder Durchsuchung

24-h-Notfallnummer: 0173 – 719 10 16

bei Festnahme oder Durchsuchung

Cannabispflanze.

Ihr BtM Anwalt in Nürnberg - Betäubungsmittelstrafrecht - BtMG

Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht bundesweit

BtM-Delikte sind ein spezieller Teil des Strafrechts. Als Ihre Rechtsanwältin in Nürnberg und bundesweit verteidige ich Sie effektiv beim Vorwurf einer Drogenstraftat.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist sehr komplex. Hier braucht es einen kompetenten BtM Anwalt. Ein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand verschenkt die vielschichtigen Verteidigungsmöglichkeiten. Die rechtliche Grundlage findet sich im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und dessen Anlagen. Strafbar ist der unerlaubte Verkehr mit Betäubungsmitteln.

Betäubungsmittel sind nach dem Gesetz alle Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I bis III zu §1 des BtMG aufgeführt sind. Erfasst sind alle Formen der Rauschmittel: Pflanzen, Bestandteile oder Extrakte davon, synthetisch hergestellte Verbindungen. Ob ein Stoff als Betäubungsmittel gilt, richtet sich nur danach, ob er in den Anlagen aufgeführt ist (Positivliste).

Ausgangspunkt in Rauschmittelverfahren sind Art und der Droge. Die gebräuchlichsten BtM: Cannabis (Marihuana, Haschisch), Kokain, Heroin, Opium, Morphin, Ecstasy, LSD, Meskalin, Crack, Crystal Methamphetamin, Amphetamine (Speed), PCP.

Die Art des BtM, also ob es sich um eine „harte“ oder „weiche“ Droge handelt, wirkt sich auf das Strafmaß aus. Daneben ist die Menge und deren Wirkstoffgehalt entscheidend. Das BtM-Recht kennt drei verschiedene Mengenbegriffe: Die geringe, die normale und die nicht geringe Menge. Definiert ist der Begriff „Menge“ im Gesetz aber nicht. Maßgeblich für die nicht geringe Menge ist der Wirkstoffgehalt der Droge. Hierfür gibt es von der Rechtsprechung Grenzwerte für die einzelnen Stoffe.

Die Qualität schwankt bei Betäubungsmitteln stark. Wird ohne Analyse von einer mittleren Qualität ausgegangen, sollte der Strafverteidiger unbedingt auf ein Wirkstoffgutachten bestehen.

Mit BtM erwischt – Hohe Strafen möglich

Das BtMG stellt die verschiedenen Begehungsformen im Zusammenhang mit Rauschmitteln unter Strafe. Etwa Handeltreiben, Einfuhr, Anbau und Besitz. Der Selbstkonsum ist straflos. Er darf aber nicht mit dem strafbaren Besitz verwechselt werden. Zentraler Begriff des BtMG ist das Handeltreiben. Er ist weit auszulegen und verlangt ein eigennütziges Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern.

Im Betäubungsmittelgesetz finden sich Vergehen und Verbrechen. Bei einem Verbrechen droht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Verbrechen: Der Strafrahmen beträgt ein Jahr bis zu 15 Jahren. Aufgrund der hohen Strafandrohungen ist es unerlässlich, dass der beauftragte Anwalt alle Feinheiten des Betäubungsmittelstrafrechts kennt.

Hilfe vom BtM Anwalt

Wichtig ist die sogenannte Kronzeugenregelung des §31 BtMG. Leistet der BtM-Täter Aufklärungshilfe und trägt wesentlich dazu bei, dass die Tat über den eigenen Beitrag hinaus aufgedeckt wird, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen. Entscheidend ist ein Aufklärungserfolg: Die Angaben müssen zu erfolgsversprechenden Hinweisen für die Ermittlung von Hintermännern oder Mittätern führen. Konkrete Details sind notwendig.

Wurde die Straftat aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen, kann unter weiteren Voraussetzungen die Strafe nach §35 BtMG zurückgestellt werden. Sie wird also nicht vollstreckt. Therapie statt Strafe: Der Verurteilte durchläuft zunächst statt des Gefängnisaufenthalts eine Drogentherapie in einer staatlich anerkannten Einrichtung.

Aufgabe des Rechtsanwalts für BtMG ist es auch, die weiteren Folgen im Zusammenhang mit Drogenstraftaten im Blick zu haben: Zum Beispiel eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis.

Durch rechtzeitige Verteidigung eröffnen sich im BtM-Verfahren viele Möglichkeiten, positiv auf das Strafverfahren einzuwirken. Im Ermittlungsverfahren ist das erste Ziel die Einstellung es Verfahrens. Wie immer gilt bei Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden: Vom Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt für BtMG kontaktieren. Als Ihre Anwältin stehe ich Ihnen im komplexen Betäubungsmittelstrafrecht kompetent zur Seite. Mit kluger Taktik und maßgeschneiderter Verteidigungsstrategie setze ich mich bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht für Sie ein.

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht:

  • Straftatbestände im BtMG
  • Handeltreiben, Einfuhr, Anbau, Besitz
  • Nicht geringe Menge
  • Drogenbestellung im Darknet
  • Kronzeugenregelung
  • Therapie statt Strafe
  • Führerscheinmaßnahmen
  • Etc.
Anwalt für BtMG: Anwaltskanzlei Katharina Kaak.

Rechtsanwältin
Katharina Kaak

0911 - 410 247 51
0173 - 719 10 16

Kontaktieren Sie mich gerne.

Anwaltskanzlei Katharina Kaak Logo
Karl-Grillenberger-Straße 1
90402 Nürnberg

Kontakt

0911 - 410 247 51
0911 - 410 247 50
0173 - 719 10 16
info@strafverteidigung-kaak.de

Links

Ihre Strafverteidigung in starken Händen.

Image