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Ihr Anwalt für Tötungsdelikte

Strafverteidigung bei Mord und Totschlag bundesweit

Der Vorwurf eines Tötungsdelikts ist für den Beschuldigten existenzbedrohend. Alles steht auf dem Spiel: Freiheit, soziale Reputation, familiäre Beziehungen und Erwerbstätigkeit. Die möglichen Strafen sind immens. Der Anwalt für Mord und Totschlag trägt eine große Verantwortung für seinen Mandanten. Als Ihre Rechtsanwältin verteidige ich Sie in Nürnberg und bundesweit beim Vorwurf eines Kapitalverbrechens. Effektive Strafverteidigung mit einem klaren Ziel: Ich kämpfe für Ihren Fall mit allen mir rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln.

Geregelt sind die Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB): Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und fahrlässige Tötung. Weiterhin gibt es Delikte mit Todesfolge, etwa die Körperverletzung mit Todesfolge. In der öffentlichen Wahrnehmung werden Totschlag und Mord oft falsch definiert. Bei Mord (§211 StGB) und bei Totschlag (§212 StGB) tötet der Täter einen anderen Menschen. In beiden Fällen muss der Täter Vorsatz haben. Das Vorurteil, dass eine vorsätzliche Tötung immer Mord ist, trifft nicht zu. Im Gegensatz zum Totschlag erfüllt der Täter bei seiner Tat mindestens ein Mordmerkmal. Die Mordmerkmale sind im Gesetz abschließend geregelt: Zum Beispiel Mordlust, Habgier oder Heimtücke.

Mord und Totschlag: Der Kampf ums Recht

Beim Vorwurf eines Tötungsdeliktes ist besonders wichtig: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Die Gefahr, sich weiter in die Beschuldigung zu verstricken, ist groß. Die drohenden Konsequenzen ebenso: Für Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

In Tötungsstrafverfahren sind oft hoch komplexe Sach- und Rechtsfragen zu klären. Hier findet eine kompetente Verteidigung vielfältige Angriffspunkte. Akribisch ist der gesamte Fall aufzurollen. Grundfragen sind aufzuwerfen: Liegt überhaupt ein Tötungsdelikt vor? Der Verteidiger muss jeden angeblichen Beweis der Staatsanwaltschaft genauestens überprüfen. Ist der Beweis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verwertbar? Besteht ein Beweisverwertungsverbot? Hat der Mandant ein Alibi? Hält dieses vor Gericht stand? Alternative Sachverhalte sind zu untersuchen: Welche andere Person kommt als Täter in Frage, welche Motive hat sie? Zeugenaussagen müssen seziert werden: Sind die Aussagen glaubhaft? Wo sind die Schwächen? Wurde der Mandant eindeutig identifiziert? Lief das Verfahren der Wahllichtbildvorlage ordnungsgemäß ab? Alle Argumente, die gegen die Schuld des Mandanten sprechen, muss der Verteidiger prüfen: Lag eine Notwehrlage vor? Ist der Mandant überhaupt schuldfähig?

Zentral kann bei Tötungsdelikten die Frage des Vorsatzes sein. Das deutsche Strafrecht kennt drei Vorsatzgrade: Absicht (dolus directus ersten Grades), Wissentlichkeit (dolus directus zweiten Grades) und Eventualvorsatz (dolus eventualis). Für das Strafmaß ist es von großer Bedeutung, ob Vorsatz und welche Vorsatzform vorliegt. Beispielsweise kann ein versuchter Totschlag ohne Tötungsvorsatz zur Körperverletzung werden.

Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht: Vertrauen als Basis

Gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gilt: Schweigen Sie! Nicht aber gegenüber Ihrem Rechtsanwalt. Beim Vorwurf eines Kapitalverbrechens ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger von besonderer Bedeutung. Jede Information ist wichtig für die Verteidigung. So kann ein kleines Detail, was der Mandant mitteilt, aber nicht in den Akten steht, die positive Wendung im Fall bringen.

Bei Tötungsverbrechen trägt der Rechtsanwalt eine große Verantwortung. Im schlimmsten Fall droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ich bin mir dieser Verantwortung bewusst. Mit allen rechtlich zulässigen Mitteln kämpfe ich für Ihren Fall. Mein Ziel ist, je nach den Möglichkeiten des Einzelfalls das beste Ergebnis für Sie zu erreichen: Zum Beispiel Einstellung im Ermittlungsverfahren, Freispruch in der Hauptverhandlung, eine unauffällige Verfahrensbeendigung durch einen Deal oder eine andere rechtliche Bewertung (z.B. Totschlag statt Mord; Körperverletzung mit Todesfolge statt Totschlag).

Bei Tötungsdelikten spielt sensible Kommunikation mit der Öffentlichkeit eine große Rolle. Das Interesse der Presse ist hoch und belastet den Betroffenen zusätzlich. Hier nutze ich meine langjährige journalistische Erfahrung bei verschiedenen Medien (ARD, Süddeutsche Zeitung, Nürnberger Zeitung etc.): Ich schütze Ihre Privatsphäre vor Übergriffen, denn ich bin mit der Arbeit von Zeitungen, Fernseh- und Rundfunkanstalten vertraut. Diskretion ist oberstes Prinzip. Auch kann ich nach Ihrem Wunsch geeignete Erklärungen abgeben, um Ihrer Sichtweise Geltung zu verschaffen.

Verteidigung bei Tötungsdelikten: 

  • Mord
  • Totschlag
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • fahrlässige Tötung
  • Versuch
  • Etc.
Anwalt für Mord und Totschlag: Anwaltskanzlei Katharina Kaak.

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